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Unterricht in der Herkunftssprache ab Sommer 2015

von Marcus Wald, 25.02.2015, 08:22 Uhr

Flaggenmeer - Foto/Abbildung: Sebastian Lux / pixelio.de
Sebastian Lux / pixelio.de

Für Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1-10, deren Muttersprache oder Herkunftssprache nicht Deutsch ist, soll auch im Schuljahr 2015/16 Unterricht in der Herkunftssprache eingerichtet werden, wenn dies personell möglich ist und mindestens zehn Schüler/innen diesen Unterricht regelmäßig besuchen.

Im Herkunftssprachenunterricht knüpfen Schülerinnen und Schüler an bereits erworbene Kompetenzen in einer Familien- oder Herkunftssprache an. Aktuell wird er in folgenden Sprachen angeboten: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Iranisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch; es ist aber auch möglich andere Sprachen zu melden.

Fortsetzung:

An welcher Schule der Unterricht stattfindet und ob er am Vormittag oder am Nachmittag angeboten wird, hängt von den jeweiligen organisatorischen Möglichkeiten ab und kann erst nach Auswertung der eingegangenen Anmeldungen entschieden werden. Dieser Unterricht wird in der Regel drei bis fünf Stunden in der Woche erteilt. Fahrtkosten können nicht übernommen werden.

Kinder, die ab dem Schuljahr 2015/16 die Klassenstufe 5 besuchen, sind nur von der weiterführenden Schule zu melden.

Wenn Ihr Kind den Unterricht in der Herkunftssprache besuchen soll, füllen Sie bitte die Erklärung aus und geben sie diese an die Schule zurück (Ausdruck im Sekretariat erhältlich; Textvorlage: ADD Koblenz):