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Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)

von Marcus Wald, 10.02.2017, 11:36 Uhr

Flaggenmeer - Foto/Abbildung: Sebastian Lux / pixelio.de
Sebastian Lux / pixelio.de

Elternbrief der ADD (Text in albanischer, arabischer, polnischer, russischer und türkischer Sprache: siehe Download):

"Für Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1-10, deren Muttersprache oder Herkunftssprache nicht Deutsch ist, soll auch im Schuljahr 2017/2018 Unterricht in der Herkunftssprache eingerichtet werden, wenn dies personell möglich ist und mindestens 10 Schüler/innen diesen Unterricht regelmäßig besuchen.

An welcher Schule der Unterricht stattfindet und ob er am Vormittag oder am Nachmittag angeboten wird, hängt von den jeweiligen organisatorischen Möglichkeiten ab und kann erst nach Auswertung der eingegangenen Anmeldungen entschieden werden. Dieser Unterricht wird in der Regel drei bis fünf Stunden in der Woche erteilt. Fahrtkosten können nicht übernommen werden.

Im Herkunftssprachenunterricht knüpfen Schülerinnen und Schüler an bereits erworbene Kompetenzen in einer Familien- oder Herkunftssprache an.

Wenn Ihr Kind den Unterricht in der Herkunftssprache besuchen soll, füllen Sie bitte die Erklärung aus und geben sie diese an die Schule zurück."