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Bildung- und Teilhabepaket: Leistungen erweitert

von Marcus Wald, 12.08.2019, 09:02 Uhr

Aktuelles - Foto/Abbildung: Reinhard Grimm / pixelio.de
Reinhard Grimm / pixelio.de

Pressemitteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 12. August 2019

Das Starke-Familien-Gesetz der Bundesregierung, das seit dem 1. August in Kraft ist, bringt für Familien Verbesserungen auch beim Bildungs- und Teilhabepaket mit. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Demnach entfallen ab sofort die Zuzahlungen für das Schulmittagessen und die Schülerbeförderung. Für den persönlichen Schulbedarf gibt es jetzt 50 Euro mehr pro Jahr. Unverändert bleibt die zweiteilige Auszahlung: 100 Euro im August und 50 Euro im Februar. Ab 2021 wird der Gesamtbetrag entsprechend der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen jährlich angepasst. Der monatliche Betrag für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben - etwa eine Vereinsmitgliedschaft oder die Teilnahme an einer Ferienfreizeit - erhöht sich um 5 Euro auf insgesamt 15 Euro.

Fortsetzung:

Leistungsempfänger müssen außerdem künftig keinen separaten Antrag mehr auf Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Die L eistungen werden stattdessen automatisch mit dem Grundantrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt beantragt. Sie müssen dann im laufenden Bewilligungszeitraum durch Vorlage des Bescheides geltend gemacht werden. Lediglich Leistungen zur Lernförderung müssen noch separat beantragt werden. Für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag bleibt es bei der Antragserfordernis für alle Leistungen. Die Kreisverwaltung bearbeitet weiterhin alle Leistungen des Bildungspaketes. Lediglich der persönliche Schulbedarf für Kinder, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist Aufgabe des Jobcenters.

Kinder und Jugendliche können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn sie eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asy lbLG). Weitere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind die Übernahme der Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Lernförderung.

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket telefonisch bei Judith Groß, 02641/975-522 oder bei Michaela Stumm, 02641/975-533 oder per E-Mail an but@kreis-ahrweiler.de