Eigenanteil zur Mittagsverpflegung
von Marcus Wald, 03.01.2022, 11:19 Uhr
Reinhard Grimm / pixelio.de
Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert mit Schreiben vom heutigen Tag:
Nach § 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz können die Eltern der Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, an den Verpflegungskosten angemessen beteiligt werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem Sozialversicherungsentgelt. Mit der Zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung wird gemäß Artikel 1 der Wert für ein Mittagessen ab dem 01.01.2022 erhöht.
Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 beschlossen, die Kostenbeteiligung der Eltern für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung analog der Sachbezugswerte gemäß § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erheben. Somit beträgt ab dem 01.01.2022 der Eigenanteil der Eltern 3,57 EUR pro Mittagessen.