Hygieneplan und Testkonzept aktualisiert
von Marcus Wald, 13.01.2022, 16:39 Uhr
Das Bildungsministerium informiert:
Im Zuge der aktuellen Entwicklungen und bundesweiten Regelungen sind weitere Anpassungen im Hygieneplan-Corona sowie im Testkonzept erforderlich. Der Hygieneplan-Corona in der 14. überarbeiteten Fassung tritt am 14.01.2022 in
Kraft. Die wesentlichen Anpassungen betreffen die Regelungen
- zur Maskenpflicht aufgrund der Absonderungsverordnung, die angesichts der
grundsätzlichen Maskenpflicht entfallen konnte,
- Ausnahmen von der Maskenpflicht (mündliche Prüfungen)
- zur Zulässigkeit von Alltagsmasken an Grundschulen, die nicht fortgeführt werden kann,
- für schwangere Schülerinnen.
Das Testkonzept „Einsatz von Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an Schulen in Rheinland-Pfalz“ wurde an die Regelungen der aktuellen Absonderungsverordnung angepasst. Wesentliche Änderungen betreffen den Abschnitt B) (Testungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Absonderungsverordnung).