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Preisanpassung beim Mittagessen

von Marcus Wald, 18.01.2023, 15:48 Uhr

Die vier neuen Geschmacksrichtungen - Foto/Abbildung: Heiko Stuckmann / Pixelio.de
Heiko Stuckmann / Pixelio.de

Die Kreisverwaltung Ahrweiler teilt mit Schreiben vom heutigen Tag mit:

Bach § 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz können die Eltern der Schüler, die eine
Ganztagsschule besuchen, an den Verpflegungskosten angemessen beteiligt werden.
Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem Sozialversicherungsentgelt.

Mit der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
wird gemäß Artikel 1 der Wert für ein Mittagessen ab dem 01.01.2023 erhöht.

Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 beschlossen, die Kostenbeteiligung
der Eltern für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung analog der Sachbezugswerte gemäß
§ 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erheben. Somit beträgt ab dem 01.01.2023 der Eigenanteil der Eltern 3,80 € pro Mittagessen.