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aktuelles Schuljahr

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11: Stichtag für Umwahl

  • 9. Oktober 2020 (Fr.)
  • Koordination: Marius May

Eine Änderung der Fächerbelegung durch eine Schülerin oder einen Schüler ist spätestens in der zehnten Woche nach Beginn der Einführungsphase im Ausnahmefall möglich und erfolgt innerhalb des bestehenden Stundenplans. Ein Anspruch der Schülerin oder des Schülers, bei einer solchen Änderung ein bestimmtes Fach oder einen bestimmten Kurs belegen zu können, besteht nicht. Im begründeten Ausnahmefall ist die Änderung innerhalb der ersten 14 Tage der Einführungsphase möglich. Bei allen Belegungsänderungen hat die Schülerin oder der Schüler dafür Sorge zu tragen, dass fehlende Kenntnisse im neu belegten Fach umgehend aufgearbeitet werden.

VV "Durchführung der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer Studienstufe)", Abs. 6.6.5