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Anpassungen des Infektionsschutzes an Schulen

von Marcus Wald, 29.03.2022, 16:16 Uhr

Corona-Update

Schreiben des Bildungsministeriums vom 29. März 2022

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorge- und Erziehungsberechtigte,
Sie haben es gewiss in den Nachrichten der vergangenen Tage und Wochen verfolgt: Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz geändert und damit in allen gesellschaftlichen Bereichen die Corona-Regeln gelockert. Nach dem neuen Gesetz entfallen auch bestimmte Schutzmaßnahmen – wie z. B. die Maskenpflicht – nach einer kurzen Übergangsfrist. Diese Lockerungen sollen und müssen sich auch an den Schulen in Rheinland-Pfalz widerspiegeln. Für die Kinder und Jugendlichen, die in dieser Pandemie eine besondere Last getragen haben, bedeutet das vor allem auch, dass sie an den Schulen wieder ein großes Stück mehr Normalität erleben.
Derzeit gelten bis zum 2. April 2022 in Rheinland-Pfalz noch Übergangsregelungen. Ab dem 4. April bis einschließlich der Woche nach den Osterferien gelten aufgrund des vom Bundestag geänderten Infektionsschutzgesetzes dann folgende Regeln:

  • Die Maskenpflicht in allen Schulen entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin
    Maske getragen werden.
  • Es gibt keine verpflichtenden Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht mehr. Das entspricht den Lockerungen in fast allen Teilen des gesellschaftlichen
    Lebens. In einer Übergangsphase werden für die Schülerinnen und Schüler und das schulische Personal unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind,
    noch bis zum 29. April 2022 zwei freiwillige anlasslose Tests pro Woche angeboten.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen Ihre Einverständniserklärung, um an den Tests teilzunehmen (Sie können den Vordruck hier herunterladen: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/dokumente-schule" target="_blank" class="link_web"> https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/dokumente-schule).
  • Sollte in einer Klasse eine Infektion auftreten, werden bis zum 29. April 2022 weiterhin die verpflichtenden Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen durchgeführt.

Natürlich kann und wird es in der aktuellen Situation weiterhin vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler oder auch Lehrkräfte krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können. Die Schule wird die Schülerinnen und Schüler in diesen Fällen selbstverständlich bestmöglich unterstützen. Über die flexiblen Möglichkeiten bei der Schwerpunktsetzung und der Leistungserhebung sind die Schulen informiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesen Schritten bewegen wir uns auch in den Schulen wieder Richtung Normalität, so wie es der Bund für alle gesellschaftlichen Bereiche vorgibt. Damit können die Schülerinnen und Schüler nach zwei Jahren dieser Pandemie wieder einen möglichst normalen Schulalltag erleben.

Wir werden Sie unmittelbar nach den Osterferien darüber informieren, wie es in Richtung des Sommers weitergeht. Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Engagement und Ihre Geduld in dieser Pandemiezeit und wünsche Ihnen und Ihren Kindern so viel Normalität wie möglich nach der belastungs- und entbehrungsreichen Zeit der vergangenen zwei Jahre.