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Schülerbeförderung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes

von Marcus Wald, 20.04.2020, 15:55 Uhr

Busverbindungen - Foto/Abbildung: Photocase.de
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Die Kreisverwaltung Ahrweiler teilt mit (Auszug):
Für den ÖPNV/SPNV im VRM-Verbundgebiet bedeutet [die Öffnung der Schulen], dass ab dem Montag, 04.05.2020 alle Verkehrsleistungen wieder vollumfänglich im Rahmen der Regelfahrpläne zu erbringen sind. Die sog. „Ferien-, Wochenend-, Samstags- und Sonntagsfahrpläne“ (von wenigen Unternehmen auch als „Notfahrpläne“ bezeichnet) enden somit alle am Sonntag, 03.05.2020. Die Verkehrsunternehmen wurden entsprechend informiert.

In verschiedenen Telefonkonferenzen unter Beteiligung der Landesregierung wurde zur Frage der Einhaltung der Abstandsregelung (1,5 Meter Mindestabstand) und der Einhaltung von Hygienevorschriften festgestellt, dass mit der Wiederaufnahme der Schulverkehre aufgrund der sukzessiven Einbeziehung von zunächst Oberstufenschülern und später erst von Schülern der Mittel- und Unterstufe eine Auslastung der Busse von rund 25% zu rechnen sei. Somit kann die Einhaltung der Abstandsregelungen ab dem 04.05.2020 bei der Beförderung von Schülern der Oberstufe sowie Schülern der 4. Grundschulklasse voraussichtlich ohne fahrzeugbezogene und technische Anpassungen an den Bussen gewährleistet werden. Eine Pflicht zur Anwendung von Schutzmasken im ÖPNV besteht derzeit nicht. Das Tragen wird jedoch „dringend empfohlen“.

Diese Details basieren auf dem Stand vom 20.04.2020. Es ist nicht auszuschließen, dass sich bis zum 04.05. Änderungen ergeben.