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Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen / Überarbeiteter Hygieneplan

von Marcus Wald, 04.12.2020, 10:35 Uhr

Corona-Update

Das Land hat die 6. Fassung des Hygieneplans für Schulen in Rheinland-Pfalz herausgegeben. In diesem werden zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen folgende Regelungen erlassen, um deren Einhaltung wir freundlich bitten (siehe auch beiliegendes Merkblatt):

Tritt ein Infekt mit allgemeiner Erkältungssymptomatik auf, darf die Schule nicht besucht werden. Dies schließt unter der Berücksichtigung der derzeitigen Infektionslage auch eine geringgradige Erkältungssymptomatik ein.

Die Wiederzulassung zum Schulbesuch ist erst wieder möglich, sofern die Schülerinnen und Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind.

Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie telefonisch Kontakt zum Arzt/zur Ärztin aufnehmen. Die Ärztin/ der Arzt wird dann entscheiden, ob eine Testung auf SARS-CoV-2 angezeigt ist.

Wird ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt, bleiben die betroffenen Personen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.

Ist das Testergebnis negativ, kann die Schule wieder besucht werden, wenn die Personen mindestens 24 Stunden fieberfrei sind und einen guten Allgemeinzustand und Symptomfreiheit (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) aufweisen.

Ist das Testergebnis positiv, sind die Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes zu beachten. Die Schule darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn plus 48 Stunden Symptomfreiheit betreten werden (definiert als nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik gemäß ärztlicher Beurteilung).

Bei einer bestätigten COVID-19-Erkrankung in einer Schule/einer Klasse/einem Kurs entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen wie z.B. Einstufung der Kontaktpersonen unter Berücksichtigung einer individuellen Risikobewertung der konkreten Situation in der Schule.