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Meldungen

Ab Montag Warnstufe 2 - Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen

von Marcus Wald, 20.11.2021, 16:54 Uhr

Corona-Update

Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen gilt im Landkreis Ahrweiler ab Montag die Warnstufe 2. Für den schulischen Betrieb bedeutet dies:

  • Zwei Testungen im Klassenverband pro Woche (in den letzten Wochen wurde jeweils nur eine Testung durchgeführt)
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitzplatz.
  • In folgenden Ausnahmefällen gilt die Maskenpflicht nicht: a) Aufenthalt im Freien + Mindestabstand eingehalten = keine Maskenpflicht; b) man ist alleine in einem Raum (z. B. Aufenthaltsraum der Oberstufe).

Weiterhin gilt: Verstöße gegen die Vorgaben des landesweit gültigen Hygieneplan werden mit dem sofortigen Ausschluss vom laufenden Unterrichtstag geahndet.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen erinnern wir noch einmal an das Merkblatt des Landes zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen. Hieraus einige Kernaussagen:
  • Kinder und Jugendliche dürfen die Einrichtung (Kita oder Schule) nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/gelegentlicher Husten). Erst wenn sich der Allgemeinzustand nach 24 Stunden deutlich gebessert hat und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden.

  • Wenn Kinder und Jugendliche unter stärkeren/schwereren Symptomen leiden, insbesondere Atemwegs- und/oder Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder auch Gelenk- und Muskelschmerzen) oder verstärken sich die zunächst nur leichten Symptome, entscheiden die Eltern über die Notwendigkeit einer ärztlichen Beratung. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt entscheidet über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests.

  • Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder und Jugendlichen mindestens bis zur Mitteilung
    des Ergebnisses zu Hause.

  • […] Wenn ein Geschwisterkind oder ein Elternteil wissentlich Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-
    Fall hatte, müssen nur die Kontaktperson selber, nicht aber die anderen Familienangehörigen zu
    Hause bleiben, solange die Kontaktperson keine Krankheitssymptome entwickelt oder positiv ge-
    testet wird.

Das vollständige Merkblatt kann am Ende der Meldung abgerufen werden.