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Erhöhung des Eigenanteils zur Mittagsverpflegung

von Marcus Wald, 11.01.2021, 09:11 Uhr

Stundenplan einer Ganztagsklasse (Beispiel)

Elternbrief der Kreisverwaltung Ahrweiler an alle Eltern, deren Kinder an der Mittagsverpflegung teilnehmen

Nach § 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz können die Eltern der Schüler, die eine
Ganztagsschule besuchen, an den Verpflegungskosten angemessen beteiligt werden.
Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem Sozialversicherungsentgelt.
Gemäß Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung wird der Wert für ein Mittagessen
ab dem 01.01.2021 auf 3,47 Euro erhöht.

Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 beschlossen, die Kostenbeteiligung der Eltern für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung analog der Sachbezugswerte gemäß § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erheben. Somit beträgt ab dem 01.01.2021 der Eigenanteil der Eltern 3,47 € pro Mittagessen.