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Schulstart am Montag

von Marcus Wald, 23.10.2020, 08:12 Uhr

Aktuelles - Foto/Abbildung: Reinhard Grimm / pixelio.de
Reinhard Grimm / pixelio.de

Zum Schulstart am Montag teilt das Bildungsministerium mit:
Das Infektionsgeschehen hat weiter zugenommen. In vielen Fällen sind die Haupttreiber des Infektionsgeschehens private Feiern. Wir hatten Stand 21. Oktober 2020 439 Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz, diese sind allerdings regional sehr unterschiedlich verteilt und haben unterschiedliche Ursachen. Es gibt Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von 10 Infektionen und gleichzeitig gibt es Landkreise mit mehr als 100 Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage [Kreis Ahrweiler lt. RKI-Dashboard 21,5 - Abruf am 22. Oktober 2020, 21:12 Uhr]. Landesweit gleiche Maßnahmen für Schulen – wie etwa eine Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen – kann es bei einer derart heterogenen Lage nicht geben. Das entspricht auch den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Deshalb sind die Entscheidungen vor Ort und zugeschnitten auf die jeweilige Situation zu treffen.

Mit Blick auf den Herbst und Winter gilt […] folgende Vorgehensweise:

Wenn in […] Ihrem Landkreis die Inzidenz den Wert von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen übersteigt, tritt unverzüglich eine Task Force für Ihre Region zusammen. Dieser Task Force gehören unter anderem das Gesundheitsamt, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion [ADD] sowie das Gesundheitsministerium, das Innenministerium und das Bildungsministerium an. Die Task Force bewertet das lokale Infektionsgeschehen sorgfältig und empfiehlt geeignete Maßnahmen, auch für die Schulen der Region, die anschließend durch Allgemeinverfügungen der zuständigen Ordnungsbehörden erlassen werden. Durch die Teilnahme der Landesregierung wird die Einheitlichkeit der zu treffenden Maßnahmen bei vergleichbaren Situationen sichergestellt.

Die Schulen, für die zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, werden unmittelbar von der Schulaufsicht oder den Ordnungsbehörden vor dem Schulstart am Montag informiert. [Aktuell sind für die IGS Remagen keine zusätzlichen Maßnahmen geplant.]

Wichtig ist: Eine Überschreitung der Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen bedeutet nicht automatisch, dass es Maßnahmen für Schulen geben muss. Denn es ist ein Unterschied, ob eine bestimmte Inzidenz durch ein singuläres, eindeutig lokalisierbares Ereignis, etwa in einem einzelnen Gewerbebetrieb, oder durch ein breites Infektionsgeschehen innerhalb der Bevölkerung hervorgerufen wurde. Zu den Empfehlungen, die die Task Force aussprechen kann, gehören beispielsweise das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung im Unterricht, aber auch der Übergang in einen Wechsel zwischen Fern- und Präsenzunterricht. Wenn derartige Maßnahmen erlassen werden, stehen [den Schulen] die Referentinnen und Referenten der ADD bei etwaigen Folgefragen beratend zur Seite.

Fortsetzung:

Wenn an Ihrer Schule (unabhängig vom Infektionsgeschehen in Ihrem Landkreis) nachgewiesene Infektionsfälle oder auch Verdachtsfälle einer Infektion mit SARS-CoV-2 auftreten, ist das zuständige Gesundheitsamt bei der Nachverfolgung und Kategorisierung von Kontaktpersonen auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte helfen Sie dem Gesundheitsamt, indem Sie tagesaktuelle Anwesenheitslisten und Sitzpläne der Lerngruppen und die aktuellen Kontaktdaten der Eltern und Sorgeberechtigten umgehend zur Verfügung stellen. Nur so ist es möglich, den Kreis der Kontaktpersonen der Kategorie 1 zu begrenzen und weitreichende Quarantänemaßnahmen zu verhindern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

überregionale Studien und Erhebungen seitens des RKI und eine neue Studie des Bonner Institute of Labor Economics (IZA) zeigen: Kinder und Jugendliche sind seltener betroffen als Erwachsene. Darüber hinaus werden Infektionen oftmals von außen in die Schulen getragen, Schulen sind nicht die Treiber der Pandemie.

Auch die Untersuchungen unserer rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter kommen zu dem Ergebnis, dass in Schulen vor Ort nach den Sommerferien in der Regel keine Ansteckungen stattgefunden haben. Bei den Sekundärfällen, also wenn ein Indexfall eine andere Person infiziert, haben uns die Gesundheitsämter zum Stichtag 7.10.2020 landesweit seit Start des Schuljahres lediglich einen Fall genannt, in dem die Rückverfolgung eine Infektion innerhalb der Schule bestätigte. Das zeigt, dass die Hygienemaßnahmen an unseren Schulen wirksam sind.

Es bleibt deshalb für alle Schulen im Land wichtig, dass der Hygieneplan Corona und die allgemeingültigen AHA-Regeln eingehalten werden. Dazu kommt das regelmäßige Lüften. Das Umweltbundesamt hat eine Handreichung zum Lüften in Schulen erarbeitet, die diesem Schreiben beigefügt ist. Sie entspricht inhaltlich den Lüftungsempfehlungen, die wir Ihnen vor den Herbstferien übersandt haben. Lüften bleibt also das A und O – auch in der kalten Jahreszeit. Bei einer Stoßlüftung von drei bis fünf Minuten sinkt die Raumtemperatur vorübergehend um etwa drei Grad.

Darüber hinaus unterstützt das Land die Schulträger und damit unsere Schulen mit einem Landesprogramm von bis zu sechs Millionen Euro zur Anschaffung mobiler Luft-reinigungsgeräte. Wir wollen sicherstellen, dass auch dort, wo die Fenster nicht umgebaut werden können und kein ausreichendes Lüften möglich ist, Räume für den Unterricht genutzt werden können. Derzeit wird in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Förderrichtlinie erarbeitet. Diese sieht vor, dass eine Nutzung von mobilen Luftreinigungsgeräten im Einzelfall für Schulräume möglich ist, die benötigt werden und nicht gut zu belüften sind. Sobald die Förderrichtlinie vorliegt, kommen die Schulträger und die Schulaufsicht auf Sie zu.

In der jetzigen Situation ist es unabdingbar, dass wir uns alle im Privaten wie im Beruflichen an die Regeln halten, damit Schulen und Kitas geöffnet bleiben können. Bitte werben sie deshalb auch verstärkt bei Ihren Schülerinnen und Schülern dafür, die geltenden Regeln auch in ihrer Freizeit einzuhalten. Wir empfehlen weiterhin die Nutzung der Corona-Warn-App. Und wir arbeiten dahingehend mit der Landesschüler*innenvertretung und weiteren Partnerinnen und Partnern zusammen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weiß, dass die Pandemie für Sie und für Ihre Schülerinnen und Schüler eine große Herausforderung ist, der Sie mit sehr großem, zusätzlichen Engagement an unseren Schulen begegnen. Wir müssen das Recht auf Bildung in dieser Zeit gemeinsam verteidigen und wir werden das in den kommenden Wochen und Monaten, solange die Pandemie andauert, weiter tun müssen. Denn Schulschließungen – das hat sich uns im Frühjahr 2020 sehr deutlich gezeigt – können immer nur das letzte Mittel der Wahl sein: Schülerinnen und Schüler brauchen den Präsenzunterricht und wir alle brauchen Schule als Ort des gemeinsamen Lernens und sozialen Lebens. Deshalb ist es richtig, dass nun vorrangig in anderen Bereichen Einschränkungen vorgenommen werden. Unsere Schulen sind von so großer Bedeutung nicht nur für die Schülerinnen und Schüler und ihren Start in ein selbstbestimmtes Leben, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt. Ich versichere Ihnen, der Infektionsschutz und insbesondere der Gesundheitsschutz der gesamten Schulfamilie spielt bei all unseren Überlegungen stets eine wichtige Rolle und wir werden unsere Maßnahmen weiterhin an die aktuelle Situation und
den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anpassen.

Dr. Stefanie Hubig
Ministerin für Bildung