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Änderung der Abiturprüfungsordnung

von Marcus Wald, 10.04.2024, 13:26 Uhr

Abitur

Das Bildungsministerium informiert über eine Änderung der Abiturprüfungsordnung, die für alle Schülerinnen und Schüler Anwendung finden wird, die ab Sommer 2024 neu in die Oberstufe starten:

Um [die] Attraktivität [der Facharbeit] zu steigern, können künftig 36 statt 35 Kurse in Block I eingebracht werden. Dies führt dazu, dass eine Facharbeit, die nun auch in jedem beliebigen Fach gefertigt werden kann, wie ein Kurshalbjahresergebnis gewertet wird und – je nachdem, was für die Qualifikation in Block I besser ist – eine oder zwei der nicht verpflichtend einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse ersetzen kann. Dadurch kann auch ohne Facharbeit die volle Punktzahl in Block I erreicht werden.

Die entsprechende Neuregelung finden Sie in § 10 der Abiturprüfungsverordnung sowie in § 4 Abs. 6 der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer Studienstufe).