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Erhöhung des Eigenanteils beim Mittagessen

von Marcus Wald, 18.12.2019, 09:45 Uhr

Die vier neuen Geschmacksrichtungen - Foto/Abbildung: Heiko Stuckmann / Pixelio.de
Heiko Stuckmann / Pixelio.de

Schreiben der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 11. Dezember 2019:
Nach § 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz können die Eltern der Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, an den Verpflegungskosten angemessen beteiligt werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach dem Sozialversicherungsentgelt. Gemäß Artikel 1 der Elften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung wird der Wert für ein Mittagessen ab dem 01.01.2020 auf 3,40 EUR erhöht.

Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 beschlossen, die Kostenbeteiligung der Eltern für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung analog der Sachbezugswerte gemäß § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erheben. Somit beträgt ab dem 01.01.2020 der Eigenanteil der Eltern 3,40 EUR pro Mittagessen.