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Anmeldung zur Notbetreuung während der Osterferien

von Marcus Wald, 31.03.2020, 11:50 Uhr

Aktuelles - Foto/Abbildung: Reinhard Grimm / pixelio.de
Reinhard Grimm / pixelio.de

Leitfaden zur Fortsetzung der Notbetreuung der ADD (Auszug)
Zur Aufrechthaltung des Gesundheitswesens und anderer systemrelevanter Bereiche sowie zur Unterstützung berufstätiger Alleinerziehender und anderer Sorgeberechtigter, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden (Härtefälle), führen die Schulen im gesamten Land Rheinland-Pfalz im Bedarfsfall auch während der Osterferien eine Notbetreuung durch.

Um die Notbetreuung sicher zu stellen, sollen die Eltern den Betreuungsbedarf vor Beginn der Osterferien mitteilen, im Einzelfall kann bis 12:00 Uhr des Vortages eine Nachmeldung für eine kurzfristig erforderliche Notbetreuung erfolgen. [Ende des Auszugs aus dem Leitfaden]

Wir bitten, die eingerichtete Notfallbetreuung im Sinne des Begriffes zu verstehen: Nutzen Sie das Angebot bitte nur, wenn Sie alle anderen Möglichkeiten (z. B. Unterbringung der Kinder bei Freunden, Nachbarn, Bekannten; Beantragung von (Sonder-) Urlaub oder Home Office-Zeiten) ausgeschöpft haben. Inhaltlich handelt es sich bei der Notfallbetreuung um ein "angepasstes pädagogisches Angebot", d. h. Unterricht im herkömmlichen Sinne wird nicht stattfinden.

Falls Sie auf das Angebot der Notfallbetreuung dennoch angewiesen sind, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an notfallbetreuung@igs-remagen.de" class="link_email">notfallbetreuung@igs-remagen.de bis zum 8. April 2020 mit. Bitte nennen Sie in der E-Mail:

  • den Namen und
  • die Klasse Ihres Kindes
  • den Grund des Betreuungsbedarfs sowie
  • die voraussichtliche Dauer des Betreuungsbedarfs