Meine Schule
Dokument-Abruf
Vertretungskonzept
von Marcus Wald
erarbeitet von der Steuerungsgruppe unter Beteiligung des örtlichen Personalrats,
verabschiedet von der Gesamtkonferenz am 14. Januar 2014, zuletzt geändert am 11. Februar 2016
IST-Analyse
Die Integrierte Gesamtschule Remagen wurde am 1. August 2013 gegründet und besteht derzeit aus vier fünften Klassen. In den kommenden Jahren erfolgt sukzessive der Aufbau bis zur Klassenstufe 13.
Bis zum Auslaufen der sich im Schulzentrum befindlichen Realschule plus Remagen im Jahr 2018 sind Lehrkräfte teil- und zeitweise in beiden Schulen eingesetzt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer aufeinander abgestimmten Vertretungsplanung.
Der Ganztagsunterricht ist in rhythmisierten Ganztagsklassen organisiert. An einem Nachmittag belegen die Schülerinnen und Schüler ein AG-Angebot, das in der Regel von außerschulischen Kräften betreut wird.
Der Vertretungsplan wird teilweise elektronisch im Gebäude und über die Homepage bekannt gegeben, so dass sich alle Interessensgruppen schnell und aktuell über Änderungen informieren können.
Ziele
Minimierung von Unterrichtsausfall
- Konferenzen und Dienstbesprechungen finden in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit bzw. am AG-Nachmittag statt. Mit der AG-Leitung werden daher auch externe Kräfte beauftragt.
- Exkursionen, Wandertage sowie Klassen- und Studienfahrten finden in der Regel auf Stufen- oder Schulebene statt, um den Ausfall in klassenübergreifenden Lerngruppen (z. B. in Religion, Sport und im Wahlpflichtfachbereich) zu minimieren.
- Die Durchführung des Pflicht- und Wahlpflichtunterricht hat Vorrang vor nicht unterrichtlichen bzw. freiwilligen Verpflichtungen wie z. B. Fortbildungsveranstaltungen.
- In den Klassenstufen 5 und 6 ist die vorzeitige Beendigung des Unterrichts zu vermeiden, in den Klassenstufen 7 bis 10 so weit wie möglich zu minimieren. Er beschränkt sich auf die sechste Unterrichtsstunde am Freitag, in Klassen ohne Ganztagsunterricht zusätzlich auf die sechste Unterrichtsstunde an den übrigen Schultagen.
- Unterrichtsstunden mit Doppelbesetzungen von Lehrkräften sind integraler Bestandteil des pädagogischen Konzepts; die Auflösung einer Doppelbesetzung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Erhöhung der Qualität von Vertretungsplanung
- Die Jahres- und Halbjahresplanung berücksichtigt feststehende Termine. Die schulische Terminplanung ist tagesaktuell über die Schulhomepage abrufbar.
- Planbare Stundenplanänderungen werden so früh wie möglich zur Genehmigung bei der Schulleitung eingereicht ("gelber Zettel").
- Nicht planbare Stundenplanänderungen (z. B. aufgrund einer Erkrankung) werden der Schulleitung möglichst frühzeitig unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer persönlich oder telefonisch mitgeteilt. Telefonische Krankmeldungen am Morgen erfolgen zwischen 7:00 und 7:30 Uhr im Sekretariat.
- Eine Verlängerung der Präsenzzeit in der Schule durch einen Vertretungseinsatz in der Stunde unmittelbar vor bzw. nach dem regulären Unterricht ist bis einschließlich zur 7. Stunde möglich (Klassenaktivitäten wie Wandertage etc. gelten hier nicht als Vertretungseinsätze). Diese Zeiten sind zur Verfügung zu halten. Die Lehrkräfte werden in der Regel einen Tag vorher über den Vertretungsplan über einen Einsatz informiert.
- Damit eine Vertretungsreserve zur Verfügung steht, finden Elterngespräche etc. nicht in Springstunden statt. Eine Genehmigung durch die Schulleitung ist in Ausnahmefällen möglich.
- In kursgebundenen Lerngruppen (z. B. Religions-, Sport- und WPF-Gruppen) werden zu Beginn eines Halbjahres Vertretungsgruppen fest eingeteilt und im Schuljahresbegleiter vermerkt. Im Vertretungsfall können die Vertretungsgruppen anderen Kursen zugeordnet werden.
- Im Stundenplan werden Präsenzzeiten als Vertretungsreserve ausgewiesen, falls die Zahl der Springstunden geringer ist als der Durchschnitt im Kollegium.
- Damit Vertretungseinsätze am Nachmittag für die Lehrkräfte in der persönlichen Termin-planung frühzeitig berücksichtigt werden können, wird im Voraus jeweils eine GTS-Bereitschaft für die Tage mit Ganztagsunterricht derzeit durch den Personalrat eingeteilt. Um die Belastung durch Nachmittagseinsätze gleichmäßig unter den Lehrkräften zu ver¬teilen, wird die Zahl der regelmäßig verplanten Nachmittagsunterrichte bei dieser Einteilung berücksichtigt. Individuelle Wünsche der Lehrkräfte sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Erhöhung der Qualität von Vertretungsunterricht
- Bei planbarer Abwesenheit (z. B. Fortbildung, Beurlaubung usw.) hinterlässt die Lehrkraft Arbeitsaufträge, die im Vertretungsunterricht vorrangig zu bearbeiten sind und von der Lehrkraft kontrolliert werden.
- Das "Eigenverantwortliche Arbeiten" (EVA) soll besonders in den Klassen der Orientierungsstufe geübt und trainiert werden, damit ab Klasse 7 ein qualitativ hochwertiger Vertretungsunterricht auch durch Mitführung möglich ist.
- Die Einteilung der Vertretungskräfte orientiert sich schrittweise an folgenden Kriterien: a) ab Klasse 7: nach Möglichkeit Eigenverantwortliches Arbeiten (max. 1 Mal pro Tag); b) mögliche Vorziehung aus einer Randstunde; falls nicht: c) Bezug der Lehrkraft zur Lerngruppe; d) Fachbezug. Bereits geleistete Mehrarbeit (Monats- und Jahreszähler) wird angemessen berücksichtigt.
Entlastung des Stammpersonals
- Bei der Organisation des Vertretungsunterrichts ist unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Belastungssituation der einzelnen Lehrkräfte auf eine gleichmäßige Verteilung der Vertretungseinsätze zu achten.
- Die Schule erstellt eine Vertretungsbereitschaft mit Kräften aus dem schulischen Umfeld (siehe unten).
- Eine zuvor erkrankte Lehrkraft soll am ersten Tag nach Genesung nicht für Vertretungen eingeteilt werden.
Einsatz von Kräften aus dem schulischen Umfeld unter Qualitätsaspekten
- PES-Kräfte sollen in der Regel die erste Staatsprüfung für Lehrämter abgeschlossen haben oder über vergleichbare pädagogische Kenntnisse verfügen.
- PES-Kräften soll für jedes Fach eine Lehrkraft als Mentor zur Seite gestellt werden. Für diese Aufgabe stehen grundsätzlich alle Lehrkräfte zur Verfügung.
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