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Informationen zu Schülerfahrkarten

von Marcus Wald, 06.08.2018, 09:34 Uhr

Busverbindungen - Foto/Abbildung: Photocase.de
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Merkblatt der Kreisverwaltung Ahrweiler
Für das gesamte Kreisgebiet werden im Schuljahr 2018/2019 erneut Schülerjahreskarten ausgegeben. Jeder Schüler erhält einen Fahrausweisbogen mit 12 einzelnen Abschnitten oder ein „e-Ticket" (Fahrausweis im Scheckkartenformat). Jeder Abschnitt des Fahrausweisbogens gilt genau einen Monat lang. Der jeweils gültige Monatsabschnitt ist aus dem Bogen herauszutrennen und bei Fahrten mitzuführen. Die übrigen Monatsabschnitte sollten bis zu ihrer Benutzung bitte an einem sicheren Ort zu Hause verwahrt werden! Fahrausweise bitte nicht einlaminieren, sie werden dadurch ungültig.

Die Monatswertmarke für Juli 2019 bzw. das „e-Ticket" gilt im Bereich der Verkehrsverbunds Rhein-Mosel (VRM) bis zum Ende der Sommerferien. Die Tickets gelten nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen, amtlichen Lichtbildausweis oder Schülerausweis.

Soweit von den Schülern bzw. deren Personensorgeberechtigten ein Eigenanteil an den Fahrkosten zu zahlen ist (Sekundarstufe II), wird dieser im Sepa-Lastschriftverfahren erhoben. Hinweis: Ohne Vorlage eines Sepa-Lastschriftmandats im Original kann für diesen Personenkreis keine Schülerfahrkarte ausgegeben werden!

Fortsetzung:

Schul- bzw. Wohnortwechsel

Bei einem Schul- bzw. Wohnortwechsel ist ein neuer Antrag auf Fahrkostenübernahme zu stellen. Der Fahrausweisbogen mit den noch gültigen Abschnitten bzw. das „e-Ticket" sind entweder bei der Schule direkt abzugeben oder an die Kreisverwaltung Ahrweiler zurückzusenden.

Verlust von Fahrausweisen

Bei Verlust eines Monatsabschnittes kann dieser einmalig gegen eine Gebühr von 15,- € ersetzt werden. Bei Verlust mehrerer Monatsabschnitte beträgt die Gebühr 35,- €. Bei einem zweiten Verlust sind die Kosten für das restliche Schuljahr von den Schülern bzw. den Personensorgeberechtigten in voller Höhe selbst zu tragen.

Schüler, die eine Fahrkarte der Deutschen Bahn AG haben, müssen über die Kreisverwaltung Ahrweiler die Ersatzfahrkarte anfordern.

Hinweis: Ersatzfahrkarten können erst nach Eingang der Bearbeitungsgebühr von uns bestellt werden. Die Bearbeitungsgebühr geht an das Verkehrsunternehmen.

Bei den nachstehend aufgeführten Beförderungsunternehmen bitten wir, sich im Verlustfalle direkt an das Unternehmen zu wenden: Rhein-Mosel-Verkehrsgesellschaft (RMV) Koblenz; Verkehrsbetriebe Mittelrhein Brohl-Lützing; Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) Troisdorf; Martin Becker GmbH & Co Altenkirchen; Hoffmann-Reisen Nohn

Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten, mit den ausgegebenen Fahrausweisen sorgfältig umzugehen und diese wie Bargeld zu behandeln!

Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrausweis wird von den Beförderungsunternehmen als „Schwarzfahrt" gewertet und in der Regel mit einem „erhöhten Beförderungsentgelt" geahndet. Mehrkosten für dieses „erhöhte Beförderungsentgelt" können von der Kreisverwaltung Ahrweiler nicht ersetzt werden.